Zu Ihrer Sicherheit
Lebensmittel, die nach strengen biologischen Richtlinien erzeugt und produziert werden, sind speziell gekennzeichnet, um vom Konsumenten als Bio-Produkt erkannt zu werden. Jedes Bio-Produkt muss in jedem Fall mit dem „Bio-Hinweis“ und der „Bio-Kontrollstelle“ gekennzeichnet sein. So haben Sie die Sicherheit: Wo die betreffenden Kennzeichen drauf sind, ist Bio drin!
Der Bio-Hinweis
Seit 1. Jänner 2009 sind folgende Formulierungen bei der Sachbezeichnung auf dem Etikett eines Bio-Produkts nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch empfohlen:
- "aus biologischem (oder ökologischem) Anbau"
- "aus kontrolliert biologischem Anbau" (kbA)
- "aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft"
- "aus biologischem (oder ökologischem) Landbau"
Der Zusatz "Bio" ist ausreichend (zB: bei Bio-Käse). Die biologischen Zutaten in der Zutatenliste müssen jedoch witerhin einzeln als solche gekennzeichnet werden.
Die Kontrollstellencodes
Der Nummern- und Buchstabencode dokumentiert die Herkunft der Kontrollstelle.
z.B.: AT-BIO-902
AT = Österreich
BIO = biologisch
3 = Ländercode Niederösterreich (= Sitz der Kontrollstelle)
4 = Ländercode Oberösterreich
5 = Ländercode Salzburg
7 = Ländercode Tirol
9 = Ländercode Wien
01 = Nummer der Kontrollstelle in dem jeweiligen Bundesland
Die Kontrollstellen
Die Kontrollstellen stellen die Einhaltung der EU-BIO-Verordnung sicher.
- Austria Bio Garantie GmbH - AT-BIO-301
- BIOS - Biokontrollservice Österreich - AT-BIO-401
- LACON GmbH - AT-BIO-402
- Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH - AT-BIO-501
- Kontrollservice BIKO Tirol - AT-BIO-701
- SGS Austria Controll-Co. GesmbH - AT-BIO-902
Die Kennzeichnung von Bio-Eiern
Aus welcher Haltungsform ein Ei stammt, erkennt man ganz leicht an dem Aufdruck, der auf jedem Ei zu finden sein muss. Die erste Ziffer ist ausschlaggebend:
- 0 = Bio
- 1 = Freilandhaltung
- 2 = Bodenhaltung
- 3 = Käfighaltung
Das AT danach steht für das Herkunftsland, in diesem Fall Österreich.
Vorsicht bei Bio-Schwindlern!
Folgende Bezeichnungen täuschen Bio-Herkunft nur vor, haben aber mit biologischen Qualitätskriterien nichts zu tun:
- "aus naturnahem Anbau"
- "aus umweltgerechter Landwirtschaft"
- "aus kontrolliertem Anbau"
Die Logos
Das EU-Bio-Logo
Seit 1. Juli 2010 besteht Kennzeichnungspflicht der Bio-Produkte mit dem EU-Bio-Logo. Der Schriftzug „BIO“ ist eine zusätzliche freiwillige Ergänzung von Ja! Natürlich.
Das Zeichen garantiert die Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Richtlinien der EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 hergestellt werden. Die EU-Richtlinien geben die Mindestvorschriften für Bio-Produkte und deren Produktion innerhalb der EU vor.
Das Gentechnikfrei-Logo
Die Kennzeichnung von Produkten mit dem Gentechnikfrei-Logo garantiert die strengen Kriterien für Produktion und Kontrolle. Diese sind im Österreichischen Lebensmittel-Codex sowie in den Produktionsrichtlinien der ARGE Gentechnik-frei definiert: Das gekennzeichnete Lebensmittel muss vom Feld bis zum fertigen Produkt ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt worden sein.
Das Tierschutz-geprüft-Logo
Die Bedingungen für die Kennzeichnung von Eiern mit dem Tierschutz-geprüft-Logos sind:
- Der Betrieb ist durch die GaN – Gesellschaft für artgemäße Nutztierhaltung – zertifiziert
- Die Richtlinien des AMA Gütesiegels sind erfüllt
Die GaN ist Inhaberin des Zeichens "tierschutzgeprüft“. Unter dem Aspekt des Tierschutzes garantiert das Logo besonders gute Haltungsbedingungen für die Legehennen.