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Die Bio-Kennzeichnung auf Bio-Produkten

Zu Ihrer Sicherheit

Lebensmittel, die nach strengen biologischen Richtlinien erzeugt und produziert werden, sind speziell gekennzeichnet, um vom Konsumenten als Bio-Produkt erkannt zu werden. Jedes Bio-Produkt muss in jedem Fall mit dem „Bio-Hinweis“ und der „Bio-Kontrollstelle“ gekennzeichnet sein. So haben Sie die Sicherheit: Wo die betreffenden Kennzeichen drauf sind, ist Bio drin!


Der Bio-Hinweis

Seit 1. Jänner 2009 sind folgende Formulierungen bei der Sachbezeichnung auf dem Etikett eines Bio-Produkts nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch empfohlen:

  • "aus biologischem (oder ökologischem) Anbau"
  • "aus kontrolliert biologischem Anbau" (kbA)
  • "aus biologischer (oder ökologischer) Landwirtschaft"
  • "aus biologischem (oder ökologischem) Landbau"

Der Zusatz "Bio" ist ausreichend (zB: bei Bio-Käse). Die biologischen Zutaten in der Zutatenliste müssen jedoch witerhin einzeln als solche gekennzeichnet werden.


Die Kontrollstellencodes

Der Nummern- und Buchstabencode dokumentiert die Herkunft der Kontrollstelle.

z.B.: AT-BIO-902

AT = Österreich
BIO = biologisch
3 = Ländercode Niederösterreich (= Sitz der Kontrollstelle)
4 = Ländercode Oberösterreich
5 = Ländercode Salzburg
7 = Ländercode Tirol
9 = Ländercode Wien
01 = Nummer der Kontrollstelle in dem jeweiligen Bundesland


Die Kontrollstellen

Die Kontrollstellen stellen die Einhaltung der EU-BIO-Verordnung sicher.

  • Austria Bio Garantie GmbH - AT-BIO-301
  • BIOS - Biokontrollservice Österreich - AT-BIO-401
  • LACON GmbH - AT-BIO-402
  • Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH - AT-BIO-501
  • Kontrollservice BIKO Tirol - AT-BIO-701
  • SGS Austria Controll-Co. GesmbH - AT-BIO-902


Die Kennzeichnung von Bio-Eiern

Aus welcher Haltungsform ein Ei stammt, erkennt man ganz leicht an dem Aufdruck, der auf jedem Ei zu finden sein muss. Die erste Ziffer ist ausschlaggebend:

  • 0 = Bio
  • 1 = Freilandhaltung
  • 2 = Bodenhaltung
  • 3 = Käfighaltung

Das AT danach steht für das Herkunftsland, in diesem Fall Österreich.


Vorsicht bei Bio-Schwindlern!

Folgende Bezeichnungen täuschen Bio-Herkunft nur vor, haben aber mit biologischen Qualitätskriterien nichts zu tun:

  • "aus naturnahem Anbau"
  • "aus umweltgerechter Landwirtschaft"
  • "aus kontrolliertem Anbau"


Die Logos

Das EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo

Seit 1. Juli 2010 besteht Kennzeichnungspflicht der Bio-Produkte mit dem EU-Bio-Logo. Der Schriftzug „BIO“ ist eine zusätzliche freiwillige Ergänzung von Ja! Natürlich.

Das Zeichen garantiert die Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Richtlinien der EU-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 hergestellt werden. Die EU-Richtlinien geben die Mindestvorschriften für Bio-Produkte und deren Produktion innerhalb der EU vor.

Das Gentechnikfrei-Logo

Das Gentechnikfrei-Logo

Die Kennzeichnung von Produkten mit dem Gentechnikfrei-Logo garantiert die strengen Kriterien für Produktion und Kontrolle. Diese sind im Österreichischen Lebensmittel-Codex sowie in den Produktionsrichtlinien der ARGE Gentechnik-frei definiert: Das gekennzeichnete Lebensmittel muss vom Feld bis zum fertigen Produkt ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt worden sein. 

Das Tierschutz-geprüft-Logo

Das Tierschutz-geprüft-Logo

Die Bedingungen für die Kennzeichnung von Eiern mit dem Tierschutz-geprüft-Logos sind:

  • Der Betrieb ist durch die GaN – Gesellschaft für artgemäße Nutztierhaltung – zertifiziert
  • Die Richtlinien des AMA Gütesiegels sind erfüllt

Die GaN ist Inhaberin des Zeichens "tierschutzgeprüft“. Unter dem Aspekt des Tierschutzes garantiert das Logo besonders gute Haltungsbedingungen für die Legehennen.  







 

 

Was Sie noch alles wissen sollten